Mit der Ausbildungsverordnung für Fotografen aus dem Jahr 2009, die ab 2012 wirksam geworden ist, sind die Anforderungen in der Gesellenprüfung massiv herab gesetzt worden. Nun ist es kein Problem mehr, die Prüfung zu schaffen und den Gesellinnen-/Gesellenbrief zu erhalten, wenn man Folgendes weiß und berücksichtigt:

Die Prüfung umfasst 4 Prüfungsteile, 2 Theorieteile und 2 Praxisteile.

Teil 1: Gesellenstück, heute: Ausführen fotografischer Aufträge

Teil 2: Arbeitsprobe, heute: Anwendung fotografischer Prozesse

Teil 3: Berufliche Theorie, heute: Darstellung und Analyse fotogr. Prozesse

Teil 4: Wirtschafts- und Sozialkunde

Für die Bewertung wird der IHK-Punkteschlüssel verwendet.

Der Praxisteil 2 (Arbeitsprobe) muss mit mindestens ausreichend (50 Punkte, Note 4) bewertet werden, wenn man die Prüfung bestehen will (Sperrbereich).

Einer der drei anderen Prüfungsteile darf mit mangelhaft (30-49 Punkte, Note 5) bewertet werden, aber keiner mit ungenügend, also mit weniger als 30 Punkten (Note 6).

Angenommen, jemand hat weder technologische, gestalterische oder mathematische Grundkenntnisse und erreicht in der beruflichen Theorieprüfung nur 30 von 100 Punkten, was gerade noch Note 5 entspricht, dann kann dies durch höhere Punktzahlen in den anderen drei Prüfungsteilen ausgeglichen werden.

Das ist nicht weiter schwierig, weil der berufliche Theoriebereich nur ein Gesamtgewicht von 30% hat, während alle anderen Teile zusammen 70% zum Gesamtergebnis beitragen. Wenn man in den drei anderen Prüfungsteilen durchschnittlich ausreichende Leistungen erbringt, 60 Punkte, dann hat man insgesamt 51 Punkte erreicht und die Prüfung knapp bestanden.

Die Rechnung ist: 30 Punkte mal 30% + 60 Punkte mal 70% = 51 Punkte

Um den Gesellenbrief im Fotografie-Handwerk zu erhalten, muss man sich also keine Sorgen um nennenswertes Fachwissen im Bereich technischer Fragestellungen, um hinreichende Fähigkeiten im Umgang mit Zahlen und logischem Denken oder um fortgeschrittene Kenntnisse in der Bildgestaltung machen. Die Prüfung schafft man auch ohne!

Wer eigene Berechnungen anstellen will, kann es mit der hier verlinkten Excel-Datei gerne tun.

Auch für die Praxisprüfung sind von den zuständigen Stellen (Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB, Centralverband Deutscher Berufsfotografen u. a.) undurchdachte Regeln festgelegt worden. Freiheit bei Prüfungsstück 2c...